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Berufsbeistandschaft Bezirk Hinwil
Willkommen bei der
Berufsbeistandschaft Bezirk Hinwil
BB-Hinwil
Tätigkeitsfeld
Die Berufsbeistandschaft (BB) Bezirk Hinwil führt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Hinwil Beistandschaften für Erwachsene.
Geographische Zuständigkeit
Das Zuständigkeitsgebiet umfasst die elf Gemeinden des Bezirks Hinwil; namentlich Bäretswil, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau ZH, Grüningen, Hinwil, Rüti ZH, Seegräben, Wald ZH und Wetzikon.
Beistandschaft
Unsere Klientel ist von unterschiedlichen persönlichen Beeinträchtigungen betroffen, sei dies gesundheits- oder altersbedingt oder aufgrund sonstiger Überforderung in der Lebensgestaltung. Dabei zeigt sich die vorhandene Unterstützung durch die Familie, andere nahestehende Personen oder subsidiäre Dienste als nicht ausreichend.
Wir begleiten, unterstützen und vertreten betroffene Personen entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und Ressourcen. Die Garantie der persönlichen Freiheit, die Wahrung der Menschen-würde und die Förderung der Selbstbestimmung sind uns dabei zentrale Anliegen. Wir stärken die individuellen Fähigkeiten, begleiten Veränderungsprozesse, erschliessen materielle Ressourcen, sichern die Administration, verwalten Vermögenswerte, sind Motivator, Vertrauensperson und vieles mehr. Dabei arbeiten wir vernetzt mit den involvierten Leistungserbringern und Privatpersonen.
Eine massgeschneiderte Beistandschaft kann folgende Lebensbereiche betreffen:
- Wohnen
- Tagesstruktur/Erwerbstätigkeit/Bildung
- Gesundheit
- Soziales Wohl
- Administration
- Einkommens- und Vermögensverwaltung
- Rechtsgeschäfte
Arten der Beistandschaft
Die Beistandsperson berät die Person in bestimmten Angelegenheiten (kein Vertretungsrecht).
Die Beiständin oder der Beistand kann die hilfsbedürftige Person vertreten und deren persönliche Angelegenheiten erledigen (parallele Kompetenz). Zum Schutz der betroffenen Person kann die KESB ihr bei Bedarf punktuell die Handlungsfähigkeit einschränken.
Die Beistandsperson berät die Person in bestimmten Angelegenheiten (kein Vertretungsrecht).
Die einschneidendste Massnahme gilt als Ultima Ratio und wird sehr selten errichtet. Die Handlungs-fähigkeit ist umfassend entzogen und die Beistandsperson vertritt die Person in allen Bereichen.
Organigramm / Leitung
Leiterin
Tanja Sieber
Sozialarbeiterin FH/MAS Sozialrecht
Links
Trägerschaft
Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil
Joweid Zentrum 1
8630 Rüti
Zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
KESB Bezirk Hinwil
Joweid Zentrum 1
8630 Rüti
Mitgliedschaften
Verein Berufsbeistandschaften Kanton Zürich
Schweizerischer Verband für Berufsbeistandspersonen
Weitere Links
Berufsbild Berufsbeiständin/Berufsbeistand
Kantonale Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz
Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich